Gewerkschaftsarbeit und Recht in Schottland

Aus Schottland erreichte mich, nach unserem ersten Meeting, jede Menge Informationsmaterial. Zudem hatten wir am 03. Mai eine tolle Lehreinheit über die Geschichte der Gewerkschaftsbewegungen in England. Beides zu kombinieren wird wohl einige Zeit in Anspruch nehmen.

Was ich aber auf keinen Fall will ist hier Informationen zusammen tragen die sowieso wo anders zu finden ist.

Es ist jedoch so, dass ich selbst mal ein Bild von den Gegebenheiten brauche um auch die richtigen Fragen stellen zu können.

Die Schottischen Gewerkschaften sprechen sich seit jeher gegen Gesetzliches Regulierungen aus. Sie vertrauen auf ihre stärke im Arbeitskampf.

Aus diesem Grund gibt es in England kein Arbeitsrecht wie es in Österreich der Fall ist.

Die „üblichen“ Regeln für Arbeitskampf gehen daher auf die bisherigen üblichen Gepflogenheiten und einzelne Richterliche Rechtssprüche zurück.

Dies kann aber natürlich dazu führen, dass es Regeln gibt die den Arbeitskampf der Arbeitnehmer*Innen schwieriger gestallten und dem eigentlichen Zweck der Interessensdurchsetzung entgegen stehen.

Gerade das Organisieren von Streiks ist eine Herausforderung. Einen Streik durchzusetzten bedarf einer 50 % Zustimmung der organisierten Arbeitnehmer*Innen und zudem eine Voranmeldung der Kampfmaßnahme.

Die Vorlaufzeit einer Streikorganisation mit allen Fristen beläuft sich auf stolze 27 Tage.

Einen Arbeitsniederlegung kann daher nur schwer organisiert werden und wird daher selten durchgeführt. Dazu kommt noch dass der Arbeitgeber die Möglichkeit hat einen Streik zu verbieten und die Gefahr, dass Gewerkschaften für entstandene Schäden durch Produktionsausfall haften.

Viele gesetzliche Grundlagen in Österreich helfen den Betriebsräten und Gewerkschaften dabei sich auch Überbetrieblich zu informieren und organisieren.

In Schottland ist es sehr schwer sich über die Grenzen des eigenen Betriebes hinaus zu informieren. Selbst in Konzernen ist es oft nicht möglich sich gegenseitig untereinander auszutauschen. Freistellungen sind sehr selten und nur auf betriebliche Belange ausgelegt. Überbetriebliche Arbeit muss in der Freizeit stattfinden.

Gerade hier können Gewerkschaftsverbände wie die TUC ihre stärke zeigen. Sie sorgen dafür dass die Betriebsräte untereinander Informationen austauschen können und organisieren auch deren Ausbildung.

Spannend ist auch dass der Europäische Gewerkschaftsbund und die EU Gesetze den Betriebsräten und Gewerkschaften mehr überbetriebliches Informationsrecht eingeräumt haben.

Wie dieses aber nun nach dem BREXIT wirkt muss ich noch erfragen. Bin gespannt.